Beitragsermässigung

Die Elternbeiträge werden von der Stadt Freiburg übernommen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • Sie erhalten Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungsbescheide und der „Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen“ (Download) sind uns unverzüglich vorzulegen. Eine rückwirkende Übernahme ist nicht möglich. 
  • Eltern mit geringem Einkommen, die die oben genannten Leistungen nicht erhalten, können beim Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag auf Übernahme der Beiträge stellen. 
  • Sollten sich noch Geschwister in einer anderen Einrichtung befinden (z.B. KITA, Krabbelgruppe), kann das Schulkind eine Geschwisterermäßigung erhalten. Bitte lassen Sie hierzu den „Antrag auf Geschwisterermäßigung“ (Download) von der anderen Kindertagesstätte ausfüllen und bringen diesen in unser Büro.